ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Anbieter und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Farsight L.L.C.
handelnd unter der Marke Baujobs.de
Josip Rela 15
10000 Prishtina
Kosovo
UIN: 812350974
nachfolgend „Baujobs“ oder „Auftragnehmer“ genannt,
und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen von Baujobs richten sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, soweit ihre Einbeziehung vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Baujobs ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, eine Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarte Konditionen, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, etwaige Werbe- oder Mediabudgets, die Anzahl der Recruiting-Positionen, die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen sowie gegebenenfalls weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung oder Annahme eines Angebots, durch Bestätigung per E-Mail oder durch eine sonstige eindeutige Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.
Soweit sich Regelungen widersprechen, gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, Angebot beziehungsweise Auftragsbestätigung, gegebenenfalls abgeschlossene datenschutzrechtliche Vereinbarungen für deren jeweiligen Regelungsbereich und anschließend diese AGB.
Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Auftrags können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
§ 3 Leistungen von Baujobs
Baujobs erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalmarketing und Arbeitgeberkommunikation.
Hierzu können insbesondere die strategische Konzeption von Recruiting-Kampagnen, Erstellung und Schaltung von Stellen- und Werbeanzeigen, Entwicklung von Recruiting-Funnels und Landingpages, Erstellung von Text-, Bild- und Videoinhalten, Kampagnenmanagement, Bewerbergewinnung über Social-Media- und sonstige digitale Kanäle, technische Einrichtung und Optimierung von Recruiting-Prozessen, Bewerber-Vorqualifizierung, telefonische oder digitale Kontaktaufnahme mit Bewerbern, Terminierung, Anbindung an Bewerbermanagementsysteme, Reporting sowie Beratungsleistungen gehören.
Welche dieser Leistungen konkret geschuldet sind, bestimmt ausschließlich der individuell vereinbarte Leistungsumfang.
Baujobs ist berechtigt, die zur Erreichung des vereinbarten Leistungszwecks eingesetzten Methoden, Plattformen, Kampagnenstrukturen und technischen Lösungen nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen, soweit hierdurch der vereinbarte Leistungscharakter nicht wesentlich verändert wird.
Baujobs darf zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, technische Dienstleister, Plattformanbieter und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen.
§ 4 Dienstleistungscharakter und Recruiting-Erfolg
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen von Baujobs um Dienstleistungen.
Baujobs schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg.
Insbesondere besteht ohne ausdrückliche Individualvereinbarung keine Garantie hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen, qualifizierten Bewerbern, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen sowie hinsichtlich bestimmter Kosten pro Bewerbung, Reichweiten, Conversion-Raten oder sonstiger Kampagnenkennzahlen.
Recruiting-Ergebnisse hängen unter anderem von Position, Standort, Vergütung, Arbeitgeberattraktivität, Arbeitsmarkt, Zielgruppe, Reaktionsgeschwindigkeit des Auftraggebers, Werbebudget sowie von technischen und marktbezogenen Faktoren ab, auf die Baujobs teilweise keinen Einfluss hat.
Die Entscheidung über Einladung, Auswahl, Einstellung, Ablehnung und Beschäftigung eines Bewerbers liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Soweit Baujobs Bewerber vorqualifiziert, erfolgt dies anhand der mit dem Auftraggeber abgestimmten Kriterien sowie der Angaben des jeweiligen Bewerbers. Baujobs übernimmt keine Gewähr dafür, dass Angaben von Bewerbern vollständig oder richtig sind oder dass ein Bewerber tatsächlich für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Baujobs rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere zutreffende Informationen über offene Stellen, Anforderungen, Arbeitsort, Arbeitsbedingungen, Vergütung soweit für die Kampagne erforderlich, Ansprechpartner, Unternehmensinformationen, Bild- und Videomaterial sowie erforderliche Zugänge zu Werbekonten, Webseiten oder Bewerbermanagementsystemen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Informationen zutreffend sind und die von ihm vorgegebenen Stellenanforderungen und Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Entwürfe und Rückfragen von Baujobs sind innerhalb angemessener Zeit zu prüfen beziehungsweise zu beantworten. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers können den operativen Kampagnenstart verzögern; für den Beginn des Leistungszeitraums gilt § 8.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingehende Bewerbungen beziehungsweise von Baujobs übermittelte Kandidaten innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten. Verzögerungen in der Bewerberbearbeitung können die Recruiting-Ergebnisse beeinträchtigen und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Baujobs.
Soweit Baujobs wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers eine Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, gerät Baujobs hierdurch nicht in Verzug.
Eine einvernehmliche Verschiebung des Leistungsstarts oder anderer Leistungszeiträume bleibt jederzeit möglich.
§ 6 Werbeplattformen und technische Drittanbieter
Für die Durchführung von Recruiting-Kampagnen können insbesondere Plattformen und Dienste wie Meta, Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, Google, WhatsApp sowie sonstige Werbe-, Kommunikations-, Analyse- oder Recruiting-Plattformen eingesetzt werden.
Baujobs hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise, Richtlinien, Algorithmen oder Freigabeentscheidungen solcher Drittanbieter.
Plattformanbieter können Werbeanzeigen, Konten oder Funktionen einschränken, ablehnen, verändern oder vorübergehend beziehungsweise dauerhaft deaktivieren.
Baujobs wird bei entsprechenden Störungen im zumutbaren Umfang versuchen, alternative Umsetzungen oder Anpassungen vorzunehmen. Eine von Baujobs nicht zu vertretende Störung eines Drittanbieters stellt für sich genommen keinen Mangel der Leistung von Baujobs dar.
Tracking-, Reichweiten- und Conversion-Daten können aufgrund technischer Beschränkungen, Datenschutzvorgaben, Cookie-Einstellungen, Browsertechnologien oder unterschiedlicher Messmethoden von tatsächlichen Werten abweichen.
§ 7 Werbebudget und Drittanbieter-Kosten
Soweit für Recruiting-Kampagnen ein gesondertes Werbe- oder Mediabudget vereinbart wird, ist Baujobs berechtigt, dieses Budget innerhalb der vereinbarten Kampagnen und Abrechnungszeiträume nach eigenem fachlichem Ermessen einzusetzen und zwischen einzelnen Plattformen, Kampagnen, Zielgruppen und Zeiträumen zu verschieben.
Werbebudgets müssen nicht innerhalb eines einzelnen Monats vollständig verbraucht werden. Nicht verbrauchte Beträge können von Baujobs in nachfolgende Kampagnen- oder Abrechnungszeiträume übertragen und dort eingesetzt werden.
Soweit im Angebot eine feste Mediapauschale anstelle eines exakt abzurechnenden Drittanbieter-Werbebudgets vereinbart ist, handelt es sich um einen pauschal kalkulierten Betrag für Mediaeinkauf und die damit verbundenen kampagnenbezogenen Aufwendungen. Ein Anspruch auf centgenaue Abrechnung der tatsächlich gegenüber einzelnen Plattformen entstandenen Kosten oder auf Erstattung geringfügiger Minderverbräuche besteht in diesem Fall nicht.
Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird ein noch vorhandenes wesentliches, für zukünftige Kampagnen nicht mehr einsetzbares Werbeguthaben abschließend abgerechnet. Dies gilt nicht für bereits gegenüber Werbeplattformen gebundene, verbrauchte oder nicht erstattungsfähige Beträge.
Baujobs ist nicht verpflichtet, Werbebudgets oder sonstige Drittanbieterkosten für den Auftraggeber vorzufinanzieren.
§ 8 Leistungsbeginn, Pausierung und Verzögerungen
Der Leistungszeitraum beginnt mit dem operativen Start der vereinbarten Recruiting-Kampagne.
Der Auftraggeber stellt alle hierfür erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögert sich der Kampagnenstart aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, beginnt der Leistungszeitraum spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss, sofern Baujobs zur Leistungserbringung bereit ist.
Ab diesem Zeitpunkt läuft der vereinbarte Leistungszeitraum unabhängig davon, ob die Kampagne aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Auftraggebers bereits vollständig gestartet werden konnte.
Von Baujobs verursachte Verzögerungen verkürzen den vereinbarten Leistungszeitraum nicht.
§ 9 Wechsel von Recruiting-Positionen und Zusatzleistungen
Soweit im jeweiligen Angebot vorgesehen, kann eine bestehende Recruiting-Position während der Zusammenarbeit nach Abstimmung durch eine andere Position ersetzt werden.
Ein Positionswechsel kann eine Anpassung von Kampagnen, Anzeigen, Funnel, Zielgruppen, Qualifizierungsfragen oder sonstigen Bestandteilen erforderlich machen. Die hierfür erforderliche angemessene Umstellungszeit gilt nicht als Unterbrechung der Vertragslaufzeit.
Entsteht aufgrund eines erheblich veränderten Anforderungsprofils ein zusätzlicher Aufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird Baujobs den Auftraggeber hierüber vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen informieren.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung berechnet.
§ 10 Vergütung und Rechnungsstellung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto. Etwaige gesetzlich geschuldete Steuern werden entsprechend den jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften behandelt.
Die vereinbarte erste Monatsrate ist unmittelbar mit Annahme des Angebots fällig.
Der monatliche Abrechnungszeitraum beginnt mit Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 8.
Die erste Rate deckt den ersten Leistungsmonat sowie die hierfür erforderliche Vorbereitung und Einrichtung der Kampagne ab.
Jede weitere Monatsrate ist jeweils zu Beginn des folgenden Leistungsmonats im Voraus fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Baujobs berechtigt, laufende Leistungen und Kampagnen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen. Eine solche Aussetzung führt nicht zu einer Verlängerung des vereinbarten Leistungszeitraums.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Die vereinbarte Mindestlaufzeit beginnt mit Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 8.
Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von zehn Kalendertagen zum Ende des jeweiligen Leistungsmonats gekündigt werden.
Geht die Kündigung später ein, endet der Vertrag zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt. Bereits fällige Vergütungen bleiben von einer Kündigung unberührt.
Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz und Bewerberdaten
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit Baujobs personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine vergleichbare Vereinbarung erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende gesonderte Vereinbarung.
Soweit für die Leistungserbringung personenbezogene Daten grenzüberschreitend verarbeitet oder übermittelt werden, werden die Parteien die hierfür nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht erforderlichen Vereinbarungen und Schutzmechanismen verwenden.
Die datenschutzrechtlichen Rollen der Parteien richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung und den gesetzlichen Vorgaben und werden durch diese AGB nicht abweichend festgelegt.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm an Baujobs übermittelten personenbezogenen Daten sowie für die von ihm festgelegten Zwecke und Auswahlkriterien verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich als Verantwortlicher handelt.
Baujobs verarbeitet Bewerberdaten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Soweit zwischen den Parteien eine gesonderte Datenschutzvereinbarung besteht, geht diese für datenschutzrechtliche Fragen diesen AGB vor.
§ 13 Rechte an Materialien und Arbeitsergebnissen
Materialien, Marken, Logos, Texte, Bilder, Videos und sonstige Inhalte, die der Auftraggeber Baujobs zur Verfügung stellt, verbleiben im Eigentum beziehungsweise im Rechtebestand des Auftraggebers oder des jeweiligen Rechteinhabers.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.
Von Baujobs bereits vor Beginn des jeweiligen Auftrags entwickelte Methoden, Vorlagen, Prozesse, Funnel-Strukturen, technische Systeme, Automatisierungen, Software, Know-how, Templates und sonstige Grundlagen bleiben ausschließlich bei Baujobs.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten finalen Texten, Grafiken, Fotos und Videos ein einfaches, zeitlich grundsätzlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Recruiting-, Personalmarketing- und Arbeitgeberkommunikationszwecke, soweit nicht im Angebot etwas anderes vereinbart wurde oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Kein dauerhaftes Nutzungsrecht entsteht an technischen Systemen, Software, Accounts, Funnel-Technologien, Automatisierungen, Vorlagen oder sonstiger Infrastruktur von Baujobs, sofern deren Übertragung nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
Baujobs bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Prozesse und nicht vertrauliche Erkenntnisse aus der Tätigkeit auch für andere Auftraggeber einzusetzen.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen, technischen oder organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 15 Referenzen
Mit Annahme des Angebots räumt der Auftraggeber Baujobs das Recht ein, den Namen, die Firma und das Unternehmenslogo des Auftraggebers als Kundenreferenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dieser Nutzung nicht vor Beginn der Zusammenarbeit ausdrücklich in Textform widerspricht.
Die Referenznutzung darf insbesondere auf Webseiten, in Unternehmens- und Verkaufspräsentationen, Angebotsunterlagen, Social-Media-Kanälen sowie sonstigen eigenen Marketing- und Vertriebsmaterialien von Baujobs erfolgen.
Baujobs ist außerdem berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit erzielte Ergebnisse, Kennzahlen und Erkenntnisse zu Referenz-, Vertriebs- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern hierbei keine personenbezogenen Bewerberdaten, vertraulichen Informationen oder sonstigen geschützten personenbezogenen Angaben veröffentlicht werden.
Hierzu können insbesondere Angaben über Bewerbungszahlen, Kampagnenlaufzeiten, Einstellungen, Kosten pro Bewerbung und vergleichbare Recruiting-Kennzahlen gehören.
Die Verwendung personenbezogener Aussagen, Testimonials, Interviews, Fotos oder Videos einzelner Mitarbeiter oder Ansprechpartner des Auftraggebers bedarf einer entsprechenden Berechtigung oder gesonderten Zustimmung.
§ 16 Haftung
Baujobs haftet für Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Baujobs auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist darüber hinaus der Höhe nach auf die vom Auftraggeber innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadens an Baujobs gezahlte beziehungsweise geschuldete Nettovergütung begrenzt. Besteht das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, ist die bis dahin gezahlte beziehungsweise für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldete Nettovergütung maßgeblich.
Für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Beauftragte von Baujobs.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Baujobs haftet insbesondere nicht für ausbleibende Bewerbungen oder Einstellungen, Entscheidungen oder Verhalten von Bewerbern, unzutreffende Angaben von Bewerbern, Veränderungen des Arbeitsmarktes, technische Einschränkungen oder Maßnahmen von Drittplattformen sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Baujobs, sofern diese nicht von Baujobs schuldhaft verursacht wurden.
§ 17 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Internetdiensten, Streiks, erhebliche technische Störungen bei Drittanbietern sowie vergleichbare Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei wird die andere Partei über erhebliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung informieren und sich bemühen, die Auswirkungen soweit wirtschaftlich und technisch zumutbar zu reduzieren.
§ 18 Schlussbestimmungen
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbar, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin, Deutschland. Soweit diese Gerichtsstandsvereinbarung im Einzelfall nicht zulässig oder wirksam ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2026